Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie haben mit uns ein Reisevertrag abgeschlossen. Mit diesem haben Sie von uns ein ausführlicheres Reiseangebot bekommen und dazu Leistungen zu besonderen Bedingungen. Ebenso, ist mit der Buchung eine Reiseauftragsnummer gegeben, die bei jedem Schreiben bzw. Anfragen ernannt werden soll.

  1. Vor der BuchunWenn Sie Ihren Urlaub buchen, bekommen Sie von uns eine Reisebestätigung mit einem Sicherungsschein der MDT Makler der Tourístik. Mit Übergabe dieses Sicherungsscheines werden 20% des Reisepreises fällig, maximal jedoch 1000 € pro Person. Bei Flugreisen wird eine Anzahlung von 50% fällig.  Den Rest des Reisepreises zahlen Sie dann vier bis sechs Wochen vor Reisebeginn. Der Sicherungsschein verkörpert die nach §651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen für die Rückreise. Damit sind Zahlungen, die Sie auf den Reisepreis leisten, von Anfang an abgesichert.
  1. Abschluss des   Reisevertrages

Mit Ihrer schriftliche Reiseanmeldung per Fax, E-Mail, Post oder über unsere Website www.eurolatino.eu bieten Sie uns den Abschluss des Reise­vertrages verbindlich an. Ihre Entscheidung dafür kam nach der Auswahl Ihres gewünschten Reiseziel durch unsere Katalog/Webseite bzw. nach Absprache mit einer unserer Mitarbeiter/in und das zugestimmte Angebot. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Falls Sie durch Ihr Reisebüro gebucht haben, dieses tritt nur als Vermittler auf. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den Reiseausschreibungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarungen mit EUROLATINO. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sowie unsere Sales Managers sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen.

III. Unsere Leistungen

Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt, Katalog, Internet), sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und ganz besonders in die Reisebestätigung aufzunehmen.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Sollten nach Vertragsschluß Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages notwendig werden, haben Sie das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten, wobei andere Rechte unberührt bleiben. Ein solcher Rücktritt muß unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, erfolgen. Andernfalls sind wir berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten. Bei Reisen mit Unterbringung in Ferienwohnungen wird in den meisten Fällen eine Kaution pro Wohnung erhoben (ca. € 100,- bis € 400,-), die in unseren Leistungen nicht enthalten ist. Hinzu können bei der Reservierung von Ferienwohnungen der weiteren Ortstaxen, Miete für Bettwäsche und Kosten für die Endreinigung kommen. In den meisten Fällen bezahlt man diese extra Kosten direkt bei dem Vermieter.

  1. Bezahlung
  2. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/ Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/ Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 20%, bei Schiffsreisen 25% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts Anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Bei unseren Flugreisen wird eine Anzahlung von 50% fällig.

Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird bis 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben oder Sie mit Kreditkarte zahlen – sofern wir diese Möglichkeit anbieten –, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu diesen Zeitpunkten. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung” wählen, erheben wir ein einmaliges Entgelt von € 5.- und erwarten den Geldeingang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/ Rechnung übersandt. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 100,00 Euro nicht übersteigt.

Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch EUROLATINO. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungs-entgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.
Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten von € 18.- bei Lastschrifteinzug zu erheben. Bei Kreditkarteneinzug betragen die zu erhebenden Mehrkosten € 15,-.

Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 12.– zu erheben

  1. Leistungen, Preise

Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den in der Reisebestätigung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ.

Kinderermäßigung: Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen werden individuell berücksichtigen.

  1. Leistungs- und Preisänderungen

Die Reisepreise werden im Monate vor der Veröffentlichung kalkuliert. EUROLATINO ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für EUROLATINO und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen und neu entstehen, die von EUROLATINO nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flug­hafen­gebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis

für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

VII.  Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

(Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung- wir beraten Sie gerne).
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Miss­verständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei EUROLATINO.

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

Die Rücktritsberechtigung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung, und zwar in folgendermasse:

bei Buchungen aus unserem Angebot, Bus-Rundreisen, Mietwagen-Rundreisen, Fly and Drive Angebote, Kreuzfahrten, Appartements & Villen, Ausflügen, Stadtrundfahrten, Tickets, Transfers und weiteren Reisebausteinen

bis 30 Tage vor Reisebeginn        Stornierung kostenlos
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn                         30%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn                         40%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn                           65%
ab 06. bis 03.Tag vor Reisebeginn                          70%
ab 02. bis 01. Tag vor Reisebeginn                         80 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen                                                       90%
bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn     20%
vom 44. bis 35. Tag vor vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen                                                          80%

Mietwagen und -Motorräder
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn je Mietwagen-Gutschein (Voucher) EURO 30,-
Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.

Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedin-gungen genannt sind, gehen diese vor.
Bei Nur-Flügen im Linienverkehr, sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten Reise ist und sich das Stornoentgelt nach für diese Reisen geltenden vorgenannten Regelungen berechnet nach Bedingungen der Fluglinien.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Bei Linienflügen und Flügen sind Umbuchungen und Namens­änderungen nur als Neubuchungen und nur nach Platz-Verfügbarkeit (und Rücksendung eines ggf. bereits ausgestellten Flugscheines) möglich.

Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehr­bettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.

Bei Charterflügen und Linienflügen, Bahnfahrten, Ferienwohnungen und allen Reisen, die wir nicht selbst veranstalten, gelten die Bedingungen der Veranstalter, die Ihnen auf Wunsch gerne zur Kenntnis gebracht werden.

VIII.  Reise-Versicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, sowie einer Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe und einer Reisegepäckversicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit MDT – Makler der Touristik abgeschlossen. Wir informieren Sie gerne näher darüber. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die MDT – Makler der Touristik, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

Wenn Sie mit einer unserer Gruppen reisen ist automatisch eine Rücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (Ersatz der Stornokosten bei Rücktritt vor Reiseantritt oder Erstattung der Mehrkosten der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt) bei unserem Partner MDT Makler der Touristik enthalten. Damit erhalten Sie Versicherungsschutz, wenn Sie eine gebuchte Reise aus den unten genannten Gründen nicht mehr oder nicht rechtzeitig antreten können. Wenn die Reise aus versichertem Grund abgebrochen, unterbrochen oder verlängert werden muss, erstattet die MDT, Makler der Touristik außerdem die zusätzlichen Rückreisekosten, den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen oder die Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts. Da es sich bei dieser Versicherung um einen preisgünstigen Kollektiv-Vertrag für alle Reisegäste handelt, ist die Erstattung von Prämien im Einzelfall nicht möglich.

Versicherte Gründe sind z. B. unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder Tod, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder Einbruchdiebstahl sowie betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit des Versicherten bzw. eines mitreisenden Angehörigen.

In alle Fälle, wenn Sie mit uns eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie mit der Reisebestätigung einen Versicherungsausweis, der Sie über die Einzelheiten und die ausführlichen Versicherungsbedingungen informiert.

  1. Gewährleistung

Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels, bzw. einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung.

Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Ist die Reise mangelhaft und leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb von dem Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.

Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
Unsere Reiseleitung und örtliche Vertretungen von EUROLATINO sind während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt und bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen EUROLATINO anzuerkennen.

  1. Reisen in unsere Gruppen

Ihre persönliche Reiseliteratur.  Zur Einstimmung schickt EUROLATINO Ihnen einen Reiseführer bzw. Reiseliteratur – damit Sie sich schon vor dem Urlaub ein Bild von Ihrem Reiseziel machen können. Postwendend erhalten Sie dann Ihrer persönlichen Reiseliteratur frei Haus. Leider ist es nicht möglich, sich selbst einen Reiseführer zu kaufen und den entsprechenden Betrag mit uns zu verrechnen.

Sorgfältig ausgewählte Hotels. Sie wohnen immer in sorgfältig ausgewählten Hotels. Alle Zimmer haben Bad oder Dusche und WC. Die angegebenen Hotelkategorien entsprechen der amtlichen Kategorisierung der jeweiligen Länder.

Fair im Bus. Damit die Plätze in unseren Reisebussen so gerecht wie möglich verteilt werden, haben wir an einem Rotationssystem gedacht und die Plätze werden bei unserer Reiseleitung am ersten Tag verteilt. Ab dem zweiten Tag wird dann reihenweise von vorne nach hinten gewechselt. Wer an diesem System nicht teilnehmen möchte, kann sich gerne einen festen Platz im hinteren Teil des Busses aussuchen. Rauchen ist in unseren Bussen leider nicht erlaubt.

Bei Gruppenreisen wird eine Liste der Teilnehmer – alphabetisch sortiert nach Namen, Vornamen und, sofern bekannt, Wohnort– erstellt, die jeder Mitreisende vor Reiseantritt erhält. Falls die Aufnahme in diese Liste nicht gewünscht wird, kann dies EUROLATINO gegenüber gesondert erklärt werden. Im Übrigen wird auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes ausdrücklich hingewiesen. Eine kurze Mitteilung an die am Ende der Geschäftsbedingungen angegebene Adresse genügt für die entsprechenden Erklärungen.

  1. Rücktritt des Reiseveranstalters bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Wir wollen Ihnen Reisen zu angemessenen Preisen anbieten. Das funktioniert nur, wenn sich bei Gruppenreisen eine bestimmte Anzahl von Interessenten meldet und die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Es kann daher passieren, dass wir eine Gruppenreise absagen müssen, spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Damit aber Ihr Urlaub nicht

einfach ausfällt, bieten wir Ihnen in diesem Fall einen neuen Termin oder ein anderes Reiseziel an.

Bei jeder Reise ist die Höchstteilnehmerzahl angegeben, in der Regel 25. Wird die Mindestteilnehmerzahl, in der Regel 15 Personen, nicht erreicht, kann EUROLATINO die Reise bis 21 Tage vor Beginn absagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Auf die Rechte des Reiseteilnehmers nach § 651 a Absatz 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) wird hingewiesen.

XII.  Haftung, Verjährung

Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Miet­wagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremd­leistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen.
Vertragliche Ansprüche (aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt und soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte) des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

XIII.  Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

Bitte beachten Sie sämtliche Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nicht­befolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

Für Nordamerika brauchen Sie bei der Einreise einen noch mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültigen Reisepass. Ab 12. 01. 2009 ist für die Einreise die Einholung einer ESTA-Genehmigung (Electronic System for Travel Authorisation) vorgeschrieben.

Über Ihre Gesundheit, empfehlen wir sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren und ggf. auch ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einzuholen. Allgemeine Informationen erhalten Sie insbesondere bei den Gesundheitsämtern, bei reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

XIV. Notfälle auf der Reise

Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie von uns ein Kärtchen mit der jederzeit rund um die Uhr erreichbaren Notruftelefonnummer von EUROLATINO, falls Sie wegen unvorhersehbarer Umstände, die insbesondere bei An- und Abreise immer einmal auftreten können, sofortige Hilfe benötigen.

  1. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

EUROLATINO arbeitet ausschließlich mit renommierten Fluggesellschaften zusammen – damit Sie große Sicherheit fliegen können. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.  Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren.

XVI. Sonstiges

  1. Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 651 ff. (soweit EUROLATINO als Reiseveranstalter tätig wird und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).
  2. Busreisen, die in der Bundesrepublik Deutschland beginnen, werden im Sinne des Gesetzes über die Beförderung von Personen (PBefG) von einem durch EUROLATINO genannte Busunternehmen verantwortlich durchgeführt. Die Haftung von EUROLATINO als Reiseveranstalter bleibt hiervon unberührt

XVII. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen und ab Mai 2018 auch die europäischen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
Reiseveranstalter:

  • EUROLATINO
  • Zur Laube 3
  • D-78462 Konstanz
  • Stand Januar 2021